Steuerentlastungen 2010 für fast alle

Nicht nur Familien bzw. Alleinerziehende dürfen sich über einen finanziellen Vorteil durch die ab Januar geltenden Gesetze zu Kinderfreibetrag und Kindergeld freuen, auch alle anderen Bürger profitieren, so sie denn über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen von der neuen Gesetzgebung.

Ab 1.1.2010 greift dann nämlich für alle Bürger der erhöhte steuerliche Grundfreibetrag von 8.004 Euro was einer Erhöhung von 2,17 Prozent bzw. 170 Euro) entspricht. Nicht nur Geringverdiener, auch diejenigen die etwas mehr verdienen können sich über einen erhöhten Grundbemessungsbetrag freuen. Der Höchststeuersatz von 42 Prozent ist ab dem 1.1.2010 für alle Einkommen ab 52.882 Euro anzuwenden (vorher 52.552) was allerdings einer Erhöhung von deutlich unter einem Prozent entspricht.

Mehrbelastung durch steigende Beitragsbemessungsgrenzen

Wer gut verdient darf sich im nächsten Jahr auch mit weiteren, weniger erfreulichen Änderungen hinsichtlich der Renten- und Krankenversicherungsbemessungsgrenze befassen. So steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. Etwas weniger stark fällt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aus. Hier wird es eine Anhebung von 75 Euro auf dann 3750 Euro vorgenommen, was den kleinen Steuervorteil, den Gutverdiener durch die Steuererleichterungen erhalten haben dann auch direkt wieder zunichte macht.

Dass die gelb-schwarze Regierung also deutlich die eigene Klientel mit den Steueränderungen bevorzugen würde, spiegelt sich in den Gesetzesänderungen dieses Jahreswechsels noch nicht wieder. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen. Die nächste Bundestagswahl ist schließlich noch weit, weit entfernt.